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Ratgeber

Parkschaden, Verursacher bekannt: So gehen Sie vor

Wenn jemand beim Parken Ihr Auto beschädigt hat und Sie wissen, wer es war.

Kurz gesagt

Fotos machen, Kennzeichen und Kontaktdaten des Verursachers sichern, Schaden bei dessen Haftpflichtversicherung anzeigen. Ab mittlerer Schadenhöhe ein unabhängiges Gutachten beauftragen, damit auch Wertminderung und Nutzungsausfall erfasst sind.

Jetzt Ihren Fall einordnen lassen

Erzählen Sie der Unfall-KI kurz Ihren Fall. Sie ordnet ihn ein, beantwortet Ihre Fragen und vermittelt auf Wunsch einen unabhängigen Gutachter in Ihrer Nähe.

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Zettel an der Scheibe

Ein Zettel mit Telefonnummer reicht für den Verursacher rechtlich nicht, er muss eine angemessene Zeit warten oder die Polizei informieren. Für Sie als Geschädigten ist der Zettel trotzdem hilfreich: Kontakt aufnehmen, Versicherung erfragen, notfalls Anzeige.

Verursacher unbekannt

Ohne Verursacher hilft nur die eigene Vollkasko, mit Selbstbeteiligung und Rückstufung, oder in manchen Fällen die Verkehrsopferhilfe. Ein Gutachten auf eigene Kosten lohnt sich dann meist nicht; hier reicht der Kostenvoranschlag.

Stand: September 2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Verbindliche Aussagen zur Schuldfrage und zu Ansprüchen kann nur eine Anwältin oder ein Anwalt treffen.

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