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Ratgeber

Eigener Gutachter oder der Gutachter der Versicherung?

Warum Sie als Geschädigter selbst wählen dürfen und was der Unterschied ist.

Kurz gesagt

Sie dürfen als Geschädigter einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl beauftragen. Sie müssen weder den Gutachter noch die Partnerwerkstatt der gegnerischen Versicherung nehmen, auch wenn die Versicherung das freundlich anbietet.

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Erzählen Sie der Unfall-KI kurz Ihren Fall. Sie ordnet ihn ein, beantwortet Ihre Fragen und vermittelt auf Wunsch einen unabhängigen Gutachter in Ihrer Nähe.

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Der Unterschied

Ein von der Versicherung geschickter Gutachter arbeitet im Auftrag der Versicherung. Ein unabhängiger Gutachter arbeitet in Ihrem Auftrag und hält alle Positionen fest: Reparaturkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall, Restwert, Wiederbeschaffungswert. Genau diese Positionen werden bei einer bloßen Schadenkalkulation der Versicherung oft nicht oder zu niedrig angesetzt.

Was die Versicherung darf

Die Versicherung darf das Gutachten prüfen und auf Nachfrage Fragen stellen. Sie darf Ihnen nicht vorschreiben, wer den Schaden feststellt. Zahlt sie auf Basis Ihres Gutachtens nicht vollständig, kann eine Anwältin oder ein Anwalt für Verkehrsrecht helfen; auch diese Kosten trägt bei klarer Haftung in der Regel die gegnerische Versicherung.

Stand: September 2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Verbindliche Aussagen zur Schuldfrage und zu Ansprüchen kann nur eine Anwältin oder ein Anwalt treffen.

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