Ratgeber
Fiktive Abrechnung: Auszahlung statt Reparatur
Sie dürfen sich den Schaden auszahlen lassen, ohne zu reparieren. Was dabei zu beachten ist.
Kurz gesagt
Bei unverschuldetem Unfall dürfen Sie sich die im Gutachten ermittelten Reparaturkosten auszahlen lassen, ohne das Auto reparieren zu lassen. Das nennt man fiktive Abrechnung. Ausgezahlt wird dann der Nettobetrag ohne Umsatzsteuer.
Erzählen Sie der Unfall-KI kurz Ihren Fall. Sie ordnet ihn ein, beantwortet Ihre Fragen und vermittelt auf Wunsch einen unabhängigen Gutachter in Ihrer Nähe.
Unfall-KI startenoder anrufenWorauf zu achten ist
Die Versicherung darf auf günstigere Werkstätten verweisen, wenn diese gleichwertig und gut erreichbar sind. Bei Fahrzeugen bis drei Jahre oder mit lückenlosem Scheckheft ist der Verweis meist nicht zulässig. Ein Gutachten ist die Voraussetzung, ein Kostenvoranschlag reicht dafür oft nicht.
Wann es sich lohnt
Wenn Sie kleinere Schäden selbst oder günstig beheben lassen, oder das Fahrzeug ohnehin verkaufen wollen. Bei Totalschaden gelten eigene Regeln, siehe Restwert und Totalschaden.
Stand: September 2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Verbindliche Aussagen zur Schuldfrage und zu Ansprüchen kann nur eine Anwältin oder ein Anwalt treffen.
Weiterlesen
- Unfall, nicht schuld: Was tun?
- Wer zahlt das Gutachten nach einem Unfall?
- Eigener Gutachter oder der Gutachter der Versicherung?
- Ab wann lohnt sich ein Gutachten?
- Kostenvoranschlag oder Gutachten?
- Wertminderung nach einem Unfall, einfach erklärt
- Nutzungsausfall oder Mietwagen?
- Restwert und Totalschaden erklärt
- Kfz-Gutachter Berlin
- Kfz-Gutachter Hamburg
- Kfz-Gutachter München
- Kfz-Gutachter Köln