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Ratgeber

Wer zahlt das Gutachten nach einem Unfall?

Bei unverschuldetem Unfall in der Regel die gegnerische Haftpflichtversicherung. Die Ausnahmen.

Kurz gesagt

Wenn die andere Seite den Unfall verursacht hat, gehören die Kosten des Gutachtens üblicherweise zum ersatzfähigen Schaden. Sie zahlen als Geschädigter in der Regel nichts. Bei Teilschuld werden die Kosten anteilig übernommen, bei eigener Schuld gar nicht.

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Erzählen Sie der Unfall-KI kurz Ihren Fall. Sie ordnet ihn ein, beantwortet Ihre Fragen und vermittelt auf Wunsch einen unabhängigen Gutachter in Ihrer Nähe.

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Warum das so ist

Der Geschädigte darf den Schaden durch einen unabhängigen Sachverständigen feststellen lassen, weil er selbst nicht beurteilen kann, wie hoch er ist. Diese Kosten sind Teil des Schadens. Voraussetzung ist, dass der Schaden keine Bagatelle ist, grob gesagt über 750 bis 1.000 Euro liegt.

Bagatellschaden

Bei kleinen Schäden reicht meist ein Kostenvoranschlag der Werkstatt. Ein Gutachten wäre dann unverhältnismäßig, und die Versicherung kann die Kosten kürzen. Unfall-KI sagt Ihnen offen, wenn Ihr Fall danach aussieht.

Teilschuld

Bei einer Haftungsquote, zum Beispiel 70 zu 30, übernimmt die gegnerische Versicherung auch die Gutachterkosten nur zu diesem Anteil. Ob sich das Gutachten dann noch lohnt, hängt von der Schadenhöhe ab.

Stand: September 2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Verbindliche Aussagen zur Schuldfrage und zu Ansprüchen kann nur eine Anwältin oder ein Anwalt treffen.

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