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Ratgeber

Kostenvoranschlag oder Gutachten?

Was die beiden unterscheidet und wann welches Dokument das richtige ist.

Kurz gesagt

Ein Kostenvoranschlag nennt nur die Reparaturkosten. Ein Gutachten hält zusätzlich Wertminderung, Nutzungsausfall, Restwert und Wiederbeschaffungswert fest und dokumentiert den Schaden beweissicher. Bei kleinen Schäden reicht der Kostenvoranschlag, bei größeren ist das Gutachten das richtige Dokument.

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Kostenvoranschlag

Erstellt die Werkstatt, oft kostenlos oder gegen eine kleine Gebühr, die bei Reparatur verrechnet wird. Er ist unverbindlich und enthält keine Aussage zu Wertminderung oder Nutzungsausfall.

Gutachten

Erstellt ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger. Er besichtigt das Fahrzeug, fotografiert den Schaden, ermittelt Reparaturweg und Kosten, den Wert des Fahrzeugs vor und nach dem Unfall und die Dauer der Reparatur. Das Gutachten ist die Grundlage für die Abrechnung mit der Versicherung, auch bei fiktiver Abrechnung ohne Reparatur.

Stand: September 2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Verbindliche Aussagen zur Schuldfrage und zu Ansprüchen kann nur eine Anwältin oder ein Anwalt treffen.

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