Ratgeber
Unfall, nicht schuld: Was tun?
Die ersten Schritte nach einem unverschuldeten Unfall, in der richtigen Reihenfolge.
Kurz gesagt
Unfallstelle sichern, Daten des anderen Fahrers und dessen Versicherung notieren, Fotos machen, bei Streit die Polizei rufen. Danach nicht die gegnerische Versicherung den Gutachter wählen lassen, sondern selbst einen unabhängigen Gutachter beauftragen. Die Kosten dafür gehören üblicherweise zum Schaden, den die gegnerische Haftpflichtversicherung trägt.
Erzählen Sie der Unfall-KI kurz Ihren Fall. Sie ordnet ihn ein, beantwortet Ihre Fragen und vermittelt auf Wunsch einen unabhängigen Gutachter in Ihrer Nähe.
Unfall-KI startenoder anrufenAm Unfallort
Warnblinker an, Warnweste, Warndreieck. Kennzeichen, Name und Versicherung des anderen Fahrers notieren, am besten mit einem Foto vom Fahrzeugschein oder der Versicherungskarte. Fotos von beiden Fahrzeugen, von der Umgebung und von Bremsspuren. Zeugen ansprechen und Telefonnummern notieren. Kein Schuldanerkenntnis unterschreiben.
Danach
Den Schaden nicht sofort reparieren lassen. Zuerst ein unabhängiges Gutachten, damit der gesamte Schaden festgehalten ist, auch Wertminderung, Nutzungsausfall und Restwert. Erst dann Reparatur oder Auszahlung. Unfall-KI hilft bei genau diesem Schritt: Fall schildern, einordnen lassen, Gutachter in der Nähe bekommen.
Was Sie nicht tun sollten
Nicht die Werkstatt oder den Gutachter der gegnerischen Versicherung akzeptieren, nur weil sie angeboten werden. Nicht am Telefon gegenüber der gegnerischen Versicherung Angaben zur Schuld machen. Keine pauschale Abfindung annehmen, bevor der Schaden geprüft ist.
Stand: September 2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Verbindliche Aussagen zur Schuldfrage und zu Ansprüchen kann nur eine Anwältin oder ein Anwalt treffen.
Weiterlesen
- Wer zahlt das Gutachten nach einem Unfall?
- Eigener Gutachter oder der Gutachter der Versicherung?
- Ab wann lohnt sich ein Gutachten?
- Kostenvoranschlag oder Gutachten?
- Wertminderung nach einem Unfall, einfach erklärt
- Nutzungsausfall oder Mietwagen?
- Fiktive Abrechnung: Auszahlung statt Reparatur
- Restwert und Totalschaden erklärt
- Kfz-Gutachter Berlin
- Kfz-Gutachter Hamburg
- Kfz-Gutachter München
- Kfz-Gutachter Köln